Landesvorstand
Der Landesvorstand führt verantwortlich die Geschäfte des Landesverbandes.
Er wird durch den Landesvertretertag für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt.
Ausnahmen sind der Landesgeschäftsführer und der/die vom Jugendarbeitskreis (JAK) direkt gewählte 1. Sprecher(in), die kraft Amtes dem Landesvorstand angehören.
Der Landesvertretertag (Mitgliederversammlung) besteht aus Delegierten aller Kreisverbände und ist das höchste Beschlussgremium des Landesverbandes. Er tagt alle zwei Jahre.
Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Landesvorstand der Landesgeschäftsstelle.
Die Zusammensetzung des auf dem Vertretertag am 3. Mai 2016 gewählten Landesvorstandes finden Sie nachstehend. Zur Kontaktaufnahme mit einem Mitglied des Vorstandes wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.